Kleinkläranlagen
Sie möchten eine Kleinkläranlage auf Ihrem Grundstück errichten?!
Genehmigungspflichtig ist hier nicht der KMS Zossen, sondern die Untere Wasserbehörde des zuständigen Landkreises.
Für die Grundstückseigentümer der Ortsteile Motzen und Töpchin ist der Antrag zu richten an den:
Landkreis Dahme-Spreewald
Umweltamt/ Untere Wasserbehörde
Weinbergstraße 1
15907 Lübben
Für alle anderen Grundstückseigentümer an den:
Landkreis Teltow-Fläming
Umweltamt/Wasser, Boden, Abfall
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde