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Kleinkläranlagen

Sie möchten eine Kleinkläranlage auf Ihrem Grundstück errichten?!

Genehmigungspflichtig ist hier nicht der KMS Zossen, sondern die Untere Wasserbehörde des zuständigen Landkreises.

Für die Grundstückseigentümer der Ortsteile Motzen und Töpchin ist der Antrag zu richten an den:

Landkreis Dahme-Spreewald

Umweltamt/ Untere Wasserbehörde

Weinbergstraße 1

15907 Lübben

 

Für alle anderen Grundstückseigentümer an den:

Landkreis Teltow-Fläming

Umweltamt/Wasser, Boden, Abfall

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde